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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Ing. Gottfried Schrödl Baum Forst- & Hausservice
(nachfolgend „Auftragnehmer“)

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen, Angebote und Verträge des Auftragnehmers.
Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Für Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten diese AGB nur insoweit, als sie nicht zwingenden gesetzlichen Bestimmungen widersprechen.

 

2. Ausführung der Arbeiten

Alle Arbeiten erfolgen nach den geltenden ÖNORMEN (insbesondere ÖNORM L1122 – Baumpflegearbeiten) sowie nach den allgemein anerkannten fachlichen Standards.

 

3. Haftung

Der Auftragnehmer haftet ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

• Für Unternehmer wird die Haftung für leichte Fahrlässigkeit – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
• Gegenüber Verbrauchern gilt dieser Ausschluss nicht für Personenschäden sowie für Schäden an zur Bearbeitung übernommenen Sachen.

Die Haftung für Personenschäden bleibt unberührt.

Keine Haftung besteht für Schäden durch höhere Gewalt (z. B. Sturm, Schneebruch, Grünastbruch, Windwurf), sofern kein Verschulden vorliegt.

Bei stark überwachsenen, durch Efeu belasteten oder statisch beeinträchtigten Bäumen kann es trotz fachgerechter Ausführung zu unvorhersehbaren Reaktionen des Baumes kommen.
Für daraus entstehende Folgeschäden, die nicht auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen sind, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.

Bäume und Pflanzen sind Naturprodukte. Eine bestimmte Entwicklung oder Gefahrenfreiheit kann nicht garantiert werden.

 

4. Eigentum und Verfügungsberechtigung

Der Auftraggeber bestätigt, dass er Eigentümer ist oder über die erforderliche Berechtigung verfügt.

 

5. Nachbarrechte

Erforderliche Zustimmungen Dritter (z. B. Nachbarn, Behörden) sind vom Auftraggeber einzuholen.
Der Auftraggeber hält den Auftragnehmer schad- und klaglos, sofern kein Verschulden des Auftragnehmers vorliegt.

 

6. Baumpflege und Schnittmaßnahmen

Dienen der Pflege und Sicherheit.
Eine Garantie für Wuchsverlauf oder dauerhafte Gefahrenfreiheit wird nicht übernommen.

 

7. Baumpflanzung

Die Pflanzung erfolgt fachgerecht.
Der Anwuchs hängt insbesondere von Standort, Witterung und Pflege ab und kann nicht garantiert werden.
Die Nachpflege obliegt dem Auftraggeber.

 

8. Kronensicherung

Die eingebaute Kronensicherung dient der Reduzierung von Bruch- und Ausrissgefahren einzelner Kronenteile und ersetzt keine regelmäßige Baumkontrolle.

Die Montage erfolgt fachgerecht durch einen zertifizierten Kletterer und wird in einem Montage- und Kontrollprotokoll dokumentiert.

Eine regelmäßige Kontrolle alle 2–3 Jahre wird empfohlen, um den ordnungsgemäßen Zustand zu gewährleisten.

Das verwendete Sicherungssystem ist nach spätestens 8 Jahren zu erneuern, da Materialermüdung und Witterungseinflüsse die Tragfähigkeit beeinträchtigen können.

Für Schäden, die durch unterlassene Nachkontrollen, fehlende Erneuerung oder äußere Einwirkungen (z. B. Sturm, Schneebruch) entstehen, wird keine Haftung übernommen.

Die Arbeiten erfolgen mit größter Sorgfalt. Restrisiken können jedoch nicht ausgeschlossen werden.

 

10. Wurzelstockfräsen

Die Wurzelstockentfernung erfolgt ausschließlich durch Ausfräsen des Wurzelstocks inklusive des Wurzelansatzes sowie der stammnahen Grobwurzeln im unmittelbaren Übergangsbereich vom Stamm zum Boden.
Wurzelausläufer außerhalb dieses Bereichs sind nicht Bestandteil der Leistung.
Die maximale Frästiefe beträgt ca. 40 cm. Bei Traktorfräse maximale Frästiefe beträgt ca. 60cm.
Für etwaige Schäden an unterirdischen Leitungen (z. B. Gas-, Wasser- oder Stromleitungen sowie Mährobotersysteme) wird keine Haftung übernommen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, bekannte Leitungen oder Systeme vor Arbeitsbeginn bekanntzugeben.

 

11. Forstarbeiten

Bodenverdichtungen oder geringfügige Schäden können auch bei fachgerechter Durchführung auftreten und stellen keinen Mangel dar.

 

12. Aufforstung

Eine Garantie für Anwuchs oder Entwicklung wird nicht übernommen.

 

13. Rodungen

Bodenveränderungen sind möglich.
Eine Haftung besteht nur im gesetzlichen Rahmen.

 

14. Brennholz

Brennholz ist ein Naturprodukt.
Abweichungen in Form, Größe oder Feuchtigkeit stellen keinen Mangel dar.

 

15. Gartenpflege und Winterdienst

Die Leistungen erfolgen fachgerecht.
Eine vollständige Schnee- und Eisfreiheit kann nicht garantiert werden.

 

16. Zusätzliche Leistungen

Zusätzliche, nicht vereinbarte Leistungen werden gesondert verrechnet.

 

17. Stornobedingungen

Eine kostenfreie Stornierung ist bis 10 Werktage vor Arbeitsbeginn möglich.

Danach werden folgende Stornokosten verrechnet:
• 30 % bei 9–4 Werktagen
• 60 % ab 3 Werktagen

Die Stornokosten entsprechen dem tatsächlich entstandenen Aufwand sowie dem entgangenen Gewinn.
Maßgeblich ist der Zugang der Stornierung.

Bereits erbrachte Leistungen werden gesondert verrechnet.

Verhältnis zum gesetzlichen Rücktrittsrecht (Punkt 44):
Das gesetzliche Rücktrittsrecht für Verbraucher bleibt unberührt. Wird ein wirksamer Rücktritt gemäß Punkt 44 fristgerecht ausgeübt, fallen keine Stornokosten an.

Nach Ablauf bzw. Ausschluss des Rücktrittsrechts:
Nach Ablauf der Rücktrittsfrist oder wenn der Verbraucher ausdrücklich verlangt hat, dass die Leistung vor Ablauf der Rücktrittsfrist beginnt und der Auftragnehmer mit der Ausführung begonnen hat, gelten die vorstehenden Stornobedingungen in jedem Fall.

Gegenüber Verbrauchern gelten diese Bestimmungen nur, soweit sie nicht gegen zwingendes Recht verstoßen.

 

18. Zahlungsbedingungen

• Privatkunden: Der Rechnungsbetrag ist am Fertigstellungstag der Arbeiten, ohne    Abzug, in bar zu begleichen.

• Unternehmen: gemäß Vereinbarung

Bei Zahlungsverzug werden gesetzliche Verzugszinsen verrechnet:
• Verbraucher: 4 % p. a.
• Unternehmer: 9,2 % über dem Basiszinssatz

Zusätzlich werden Mahn-, Inkasso- und Rechtskosten verrechnet.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Teilrechnungen die Arbeiten bis zur Zahlung auszusetzen.

 

19. Gültigkeit von Angeboten

Angebote sind – sofern nicht anders vereinbart – 10 Tage gültig.

 

20. Auftragsbestätigung

Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung zustande.
E-Mail gilt als Schriftform.

 

21. Höhere Gewalt

Bei Ereignissen höherer Gewalt besteht keine Leistungspflicht und keine Haftung, sofern kein Verschulden vorliegt.

 

22. Gerichtsstand und Recht

Es gilt österreichisches Recht.

Für Unternehmer gilt als Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers.
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

 

23. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen unberührt.
Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine rechtlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

 

24. Zahlungsverzug und Mahnkosten

Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen sowie Mahnkosten verrechnet.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche zur Rechtsverfolgung notwendigen Kosten zu ersetzen, soweit diese angemessen sind.

 

25. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Auftragnehmers.

 

26. Abrechnung bei Holzschlägerung

Die Abrechnung erfolgt nach Fertigstellung auf Basis einer nachvollziehbaren Schätzung.
Die Endabrechnung erfolgt anhand der Lieferscheine.
Differenzen werden nach vollständiger Abwicklung ausgeglichen.
Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen zur Zahlung fällig.
Teilabrechnungen sind zulässig.

 

27. Befahrung und Maschineneinsatz

Beim Einsatz von Maschinen (z. B. Traktor, LKW, Bagger, Hebebühne) kann es trotz sachgemäßer Durchführung zu folgenden Beeinträchtigungen kommen:

  • Schäden an der Grasnarbe 

  • Bodenverdichtungen 

  • Setzungen im Erdreich 

  • Pflasterverschiebungen 

  • Absenkungen durch Stützen 

  • Kratzer oder Verfärbungen 

Diese stellen keinen Mangel dar.

 

28. Leitungen und Anlagen

Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche Leitungen und Anlagen bekannt zu geben.
Für Schäden aufgrund unrichtiger oder unvollständiger Angaben haftet der Auftraggeber.

 

29. Leistungsabnahme

Die Leistung gilt als abgenommen, wenn nicht innerhalb von 7 Tagen nach Fertigstellung wesentliche Mängel schriftlich angezeigt werden.
Dies gilt nicht für versteckte Mängel.
Gegenüber Verbrauchern gilt diese Regelung nur, soweit sie nicht gegen zwingendes Recht verstößt.

 

30. Witterung und Arbeitsunterbrechung

Witterungsbedingte Verzögerungen begründen keine Ansprüche.

 

31. Zufahrt und Arbeitsbereich

Eine freie und geeignete Zufahrt ist sicherzustellen.
Mehraufwand aufgrund erschwerter Bedingungen wird gesondert verrechnet.

 

32. Räumungspflicht

Der Arbeitsbereich ist vom Auftraggeber freizuräumen.

 

33. Entsorgung

Schnittgut verbleibt beim Auftraggeber, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

 

34. Termine

Termine sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart.

 

35. Teilabrechnung

Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilrechnungen entsprechend dem Leistungsfortschritt zu stellen.

 

36. Gefahrenbereich

Der Arbeitsbereich darf von unbefugten Personen nicht betreten werden.
Das Betreten erfolgt auf eigene Gefahr.
Eltern haften für ihre Kinder.

 

37. Dokumentation und Datenschutz

Der Auftragnehmer ist berechtigt, Fotos zur Dokumentation anzufertigen.
Eine Veröffentlichung erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß DSGVO.

 

38. Vorschäden

Für bereits vorhandene Schäden wird keine Haftung übernommen.

 

39. Mehraufwand

Zusätzlicher Aufwand aufgrund unvorhersehbarer Umstände wird gesondert verrechnet.

 

40. Technische Ausfälle

Für Verzögerungen aufgrund technischer Ausfälle besteht keine Haftung, sofern kein grobes Verschulden vorliegt.

 

41. Aufrechnung

Eine Aufrechnung ist nur mit rechtskräftig festgestellten oder anerkannten Forderungen zulässig.
Gegenüber Verbrauchern gilt diese Einschränkung nur, soweit gesetzlich zulässig.

 

42. Schriftform

Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
E-Mail gilt als ausreichend.

 

43. Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist 6 Monate.
Eine Beweislastumkehr gemäß § 924 ABGB wird ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

44. Rücktrittsrecht für Verbraucher

Sofern der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz abgeschlossen wird, haben Verbraucher das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten.

Die Frist beginnt mit dem Vertragsabschluss.

Zur Ausübung des Rücktrittsrechts genügt eine eindeutige Erklärung (z. B. per E-Mail).

Hat der Verbraucher ausdrücklich verlangt, dass die Leistung vor Ablauf der Rücktrittsfrist beginnt, und wurde mit der Ausführung begonnen, so hat der Verbraucher bei Rücktritt einen angemessenen Betrag für die bereits erbrachte Leistung zu zahlen.

Bei vollständiger Vertragserfüllung erlischt das Rücktrittsrecht.

 

45. Ausdrückliches Verlangen und Bestätigung (Fernabsatz / außerhalb Geschäftsräumen):
Mit Auftragserteilung bestätigt der Verbraucher, dass er ausdrücklich wünscht, dass der Auftragnehmer vor Ablauf der 14-tägigen Rücktrittsfrist mit der Leistung beginnt.

Der Verbraucher nimmt zur Kenntnis, dass er bei vollständiger Vertragserfüllung sein gesetzliches Rücktrittsrecht verliert.

Die AGB des Auftragnehmers, insbesondere die Stornobedingungen (Punkt 17), gelten als vereinbart.

Die Bestätigung kann in Textform erfolgen (z. B. „Ja, Auftrag erteilt“ per E-Mail, WhatsApp oder SMS).

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